Schulen sind in Deutschland in einem gewissen Rahmen demokratisch verfasst, Mitglieder einer Schulgemeinschaft, also Lehrer, Schüler und deren Eltern, können über bestimmte Angelegenheiten ihrer Schule demokratisch mitentscheiden. Die Frage ist, ob und inwieweit dieser Rahmen in der Praxis mit Leben gefüllt wird — oder ob und inwieweit gewisse Kräfte in einer Schule diesen Partizipationsrechten entgegenwirken und die innerschulische Demokratie stören oder gar zerstören. Von Alexander Roentgen.
Zur Demokratie in Deutschland mit all ihren Stärken und Schwächen gehört es, dass gewählte Volksvertreter in gewissen Gremien zusammenkommen, sei es im Bundestag, in Landtagen oder Stadträten. Dort wird über Anträge (zum Beispiel Entwürfe von Gesetzen, Haushaltsplänen, Resolutionen) beraten und entschieden. Es ist nicht unwichtig und es muss geregelt sein, wer berechtigt ist, Anträge an das jeweilige Gremium zu stellen. In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages heißt es (§§ 20 (4), 76 (1)):
