Seit über einem Jahr ist die sogenannte Corona-Pandemie das zentrale Thema in allen Medien. In der Auseinandersetzung mit den staatlichen Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie berufen sich Kritiker immer wieder auf ihre Grundrechte. Zu hören und zu lesen ist, die Grundrechte seien infolge der staatlichen Schutzmaßnahmen außer Kraft gesetzt, aufgehoben, verletzt, eingeschränkt. Was daran richtig ist, was Grundrechte für Rechte sind und wie sie funktionieren, soll im Folgenden deutlich gemacht werden. Von Hans-Christoph Loebel.
Das legitime Interesse aller Menschen war schon immer, ihren Herrschern nicht willkürlich ausgeliefert zu sein. Ein Mittel zur Durchsetzung des Interesses war, den Herrschern Verfassungen abzuringen, also Gesetze zur Begrenzung staatlicher Macht. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz (GG), enthält zu diesem Zweck auch einen Kanon von Grundrechten[1] in den Artt. 1-19 GG und grundrechtsgleichen Rechten[2] in den Artt. 20 Abs. 4, 33 Abs. 1-3, Abs. 5, 38 Abs. 1 S. 1, 101, 103, 104 GG.

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