Der Name dieses Gesetzes wird dem Inhalt nicht gerecht; teilweise ist es das Gegenteil davon. Gewerkschaften und Wissenschaftler fordern, dass eingriffsorientierte, repressive und zu allem Überfluss auch noch teure Maßnahmen wie etwa Heimunterbringungen nicht gegen sinnvolle, wirksame, in familiären Krisen stabilisierende, ambulante Angebote ausgespielt werden dürfen. Von Rodolfo Bohnenberger.
Mit den Stimmen der CDU/CSU/SPD-Regierungskoalition und der staatstragenden Grünen, bei Stimmenthaltung der FDP und gegen die Stimmen von Linksfraktion und AfD billigte eine Mehrheit der Abgeordneten am 22. April den von der Koalition eingebrachten Entwurf für ein sog. “Kinder- und Jugendstärkungsgesetz” (KJSG) 19/26107 ; der Bundesrat stimmte am 7. Mai dem im Bundestag verabschiedeten Gesetz zu, womit das neue SGB VIII (Sozialgesetzbuch Acht, das Kinder- und Jugendhilfegesetz) rechtskräftig wurde.

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