Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einordnen. Es sieht in der vorab getätigten offensichtlichen Weitergabe von Informationen des BfV die Vertrauensgrundlage „zerstört“.

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