Weil sie unzufrieden mit dem Ergebnis einer Haarglättung war, hat eine Kundin einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge Anspruch auf Schmerzensgeld von ihrer Friseurin.
Weil sie unzufrieden mit dem Ergebnis einer Haarglättung war, hat eine Kundin einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge Anspruch auf Schmerzensgeld von ihrer Friseurin.