Die russische Generalstaatsanwaltschaft gab am Donnerstag überraschend bekannt, dass man beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im französischen Straßburg eine Beschwerde wegen Verletzungen der Menschenrechte in der Ukraine eingereicht hat. Westlichen Medien kommt die Beschwerde äußerst ungelegen. Denn nun müssen sie wohl oder übel berichten, gegen was sich die Beschwerde genau richtet: nämlich gegen konkrete Verbrechen, die bisher auch von ihnen nicht angemessen behandelt wurden. Von Ulrich Heyden, Moskau.
Mehrere der Menschenrechtsverletzungen hatte der russische Präsident Wladimir Putin bereits in seinem am 12. Juli veröffentlichten Grundsatzartikel zur Ukraine genannt. Selbst wenn sich die Prüfung der Beschwerde über Jahre hinziehen wird, so erweitert sich doch der Spielraum Russlands auf diplomatischer Ebene. Denn die von der russischen Generalstaatsanwaltschaft in Straßburg vorgebrachten Fakten sind mit Zeugenaussagen, Videos und Fotos dokumentiert: Der Tod von über hundert Menschen auf dem Maidan 2014 und im Gewerkschaftshaus von Odessa sowie tausende zivile Opfer in den Volksrepubliken Donezk und Lugansk, seit die „Antiterroristische Operation“ im April 2014 von Kiew begonnen wurde.

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