In schöner Regelmäßigkeit rücken die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den Fokus der allgemeinen Aufmerksamkeit. Wie Ende 2020, als der Landtag von Sachsen-Anhalt seine Zustimmung zur geplanten Beitragserhöhung unterließ und die Anstalten prompt beim Bundesverfassungsgericht klagten. Das wiederum sah keinen Grund für Hektik und wies die Eilanträge ab. Seitdem herrscht Ruhe. Doch die Entscheidung in der Sache selbst steht noch aus.

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