Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat dem Verfassungsschutz die Beobachtung der AfD als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus gestattet. Damit darf er in „verhältnismäßigem“ Umfang auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Eine Hochstufung zur „gesichert rechtsextremistischen“ Bestrebung bleibt ebenfalls möglich.

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