Im Verfahren gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Losung aus der NS-Zeit ist am Dienstag das Urteil gefallen. Das Landgericht Halle verurteilte den Politiker zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert.

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