Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Bemerkenswert ist dabei vor allem die Begründung. Die Richter ziehen nämlich die Generationengerechtigkeit herbei und sehen die Grundrechte kommender Generationen in Gefahr, wenn die Bundesregierung den Klimaschutz nicht ernst genug nimmt. Peter Vonnahme kommentiert dieses Urteil für die NachDenkSeiten. Ob sein Optimismus gerechtfertigt ist, ist jedoch eine offene Frage. Zu bedenken ist auch, dass die Karlsruher Richter mit ihren Sorgen für kommende Generationen offenbar auf dem „sozioökonomischen Auge“ blind sind. In ihrem letzten großen Urteil zur Mietpreisbremse hat es sie schließlich nicht großartig interessiert, dass die horrenden Mieten in Berlin ebenfalls eine schwere Bürde für kommende Generationen darstellen.
Das 21. Jahrhundert ist das Jahrhundert der Umwelt, so oder so, entweder als Jahrhundert der ökologischen Wende oder als Jahrhundert der ökologischen Katastrophe. Wasser, Boden und Luft werden in einem unerträglichen Ausmaß verbraucht und vergiftet. Urwälder werden abgebrannt. Wüsten breiten sich aus. Die Ozonlöcher vergrößern sich. Der Bedarf an Energie und Bodenschätzen steigt weltweit. Gleichzeitig wächst die Erdbevölkerung. Wenn diese Trends anhalten – und nichts spricht derzeit dagegen – verschlechtern sich die Voraussetzungen für das Leben auf diesem Planeten von Tag zu Tag. Irgendwann werden sie fehlen. Die Perversität des Systems zeigt sich am deutlichsten darin, dass seine wirtschaftlichen Erfolge mit Blick auf die Zukunft ebenso zerstörerisch sind wie seine Misserfolge.
