Am 21. April 2021 hat der Bundestag die sogenannte Notbremse gezogen und einer Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Über einen Automatismus soll nun ab einem Inzidenzwert von 100 positive Getesteten auf 100.000 Einwohner eine Vielzahl von Massnahmen in Kraft treten. Befremdlich dabei: Kurz nach der Verabschiedung des rechtsstaatlich problematischen Gesetzes, das den gesundheitspolitischen Föderalismus außer Kraft setzt und der Regierung weitreichende Sonderbefugnisse einräumt, werden von den gleiche Institutionen, welche die angstbasierten Begründungen für die Verabschiedung der Novelle geliefert haben, ebendiese Begründungen wieder zurückgenommen.

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