Ich wollte das auf der Bundespressekonferenz heute genauer wissen. Darum fragte ich Merkels Sprecherin Ulrike Demmer, meine frühere Focus-Kollegin: „Die Frau Bundeskanzlerin hat vergangene Woche in einem Interview mit dem ZDF gesagt, dass es in Europa mit der Zulassung der Impfstoffe etwas länger gedauert habe, weil man keine Notzulassung gewollt habe, damit der Staat nicht hafte. Nun gibt es aber § 60 im Infektionsschutzgesetz. Der Bayerische Rundfunk hat darüber berichtet und gesagt, es gebe immer eine staatliche Haftung, wenn es zu Aufrufen gekommen sei. Ich will hier nicht in die Details gehen; das wird dort sehr ausführlich aufgeführt. Können Sie erklären, was da genau zutrifft und wie dieser Widerspruch aufzulösen ist?“

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