Bereits vor wenigen Wochen berichtete reitschuster.de über einen brisanten Fachaufsatz. Danach können Gewerbe-Vermieter die Hälfte ihrer Mieteinnahmen verlieren, die seit März 2020 angefallen sind, wenn ihre Mieter das Geschäft wegen des Lockdowns schließen mussten. Gewerbemietverhältnisse würden aufgrund einer neuen Vorschrift unter den Paragrafen 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches fallen, der eine sogenannte “Störung der Geschäftsgrundlage” regelt. Die Gesetzesänderung ist laut dem Aufsatz zum 31. Dezember in Kraft getreten.

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