Hilfen für geschlossene Läden, Künstler und Gewerbe kommen nicht an. Die meisten Geschäfte sind seit Monaten geschlossen, Restaurants, Bars und Kneipen, Künstler dürfen nicht auftreten, Bundesfinanzminister Scholz sagt: „wir haben genug Geld, wir können allen helfen…“. Bis auf die erste Soforthilfe im April 2020, kommen die meisten Hilfen nicht an oder können nicht beantragt werden. November und Dezemberhilfen kommen für Unternehmen, die erst ab Mitte Dezember 2020 schließen mussten (z.B. Einzelhandel) nicht infrage. Von Falk Dörfell[*].
Schauen wir uns die Überbrückungshilfen 1, 2 und 3 an. Die Bedingungen sind ähnlich. Der Antrag muss über prüfende Dritte, Steuerberater, Anwälte gestellt werden. Zum einen findet man momentan keinen Steuerberater, der Kapazitäten für die Antragstellung hat. Wir machen den Test. Ich habe 10 Steuerberater angerufen, keiner hatte Zeit. Durch einen Tipp über die Steuerberaterkammer treffe ich mich dann doch mit einem Steuerberater, der noch Kapazitäten hätte. Ich verabrede mich mit ihm für den Vormittag in seinem großen, loftartigen Büro. Einige Mitarbeiten sitzen und arbeiten an ihren Computern. Er erklärt die Antragsvoraussetzungen und gibt mir zwei DinA4-Seiten mit, auf denen die benötigten Nachweise aufgelistet sind. Die Blätter sind voll, jeder Punkt (ein-zwei Zeilen) bedeutet einen Nachweis.
