Von der Einführung einer Impfpflicht will die Politik offiziell nichts wissen. „Es [stünde] jedem frei, eine persönliche Impfentscheidung zu treffen“, so das Mantra der Bundeskanzlerin. Doch wie frei ist eine solche Entscheidung, wenn man gleichzeitig alle Register zieht, um Ungeimpfte sozial zu isolieren? Ginge es nach den Vorschlägen des Bundesgesundheitsministeriums, könnten Ungeimpfte ab dem kommenden Herbst keine Restaurants und Gaststätten mehr besuchen, müssten auf den Urlaub de facto verzichten und sich besonderen „Kontaktbeschränkungen“ unterwerfen – und dies auch mit negativem Testergebnis. Wer also die „falsche“ persönliche Impfentscheidung trifft, gilt fortan als Bürger zweiter Klasse, für den die Grundrechte nicht mehr gelten. Von einer freien Entscheidung kann da nicht mehr die Rede sein. Ein Kommentar von Jens Berger.
Wenn Sie mit Ihrer Familie im November zum Italiener um die Ecke gehen wollen, könnte das nach Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums folgendermaßen aussehen: Der Familienvater (doppelt geimpft) darf maskiert Platz nehmen, seine Frau und die Kinder (ungeimpft) müssen draußen bleiben. Galt bislang bei „hohen Inzidenzen“ noch die 3G-Regel, die besagt, dass nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete Zugang zu Angeboten der Gastronomie, Hotellerie und des Einzelhandels haben, soll künftig eine 2G-Regel gelten, die nur noch Geimpften und Genesenen den Zugang ermöglicht. Wer nicht geimpft ist oder nicht bereits an Corona erkrankt war, muss also künftig draußen bleiben. Es ist ja seine freie Entscheidung.

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