Nun ist es also heraus: Par ordre du mufti hat Kanzlerin Merkels Ministerpräsidentenrunde – ein Gremium übrigens, das so nicht im Grundgesetz vorgesehen ist – den Lockdown verlängert und einen völlig aus der Luft gegriffenen Grenzwert von 35 für die Inzidenz als Voraussetzung für die schrittweise Öffnung festgelegt. Um den Bürgerunmut zu dämpfen, gab es als Trostpflaster die Erlaubnis, Friseursalons ab dem 1. März wieder zu öffnen. Eine ordentliche Frisur ist ja auch viel wichtiger als Wirtschaft oder Kultur. Dass auch diese Freigabe inhaltlich völlig hirnrissig ist (die Ansteckungsgefahr dürfte in einem Friseursalon weitaus höher liegen als in einer Buchhandlung oder einem Baumarkt) und hoffentlich eine ganze Reihe von Klagen anderer Dienstleister nach sich ziehen wird, sei nur am Rande angemerkt.

Weiterlesen auf reitschuster.de