Das Infektionsschutzgesetz soll geändert werden, die Vollmachten der Bundesregierung verlängert werden – und zwar unbefristet. Eine wissenschaftliche Begründung soll erst bis zum 31. März nächsten Jahres vorgelegt werden.
Das Infektionsschutzgesetz soll geändert werden, die Vollmachten der Bundesregierung verlängert werden – und zwar unbefristet. Eine wissenschaftliche Begründung soll erst bis zum 31. März nächsten Jahres vorgelegt werden.