Die Energiehilfe für ehemalige Bergleute durch ihren ehemaligen Arbeitgeber ist ausreichend, er muss ihnen nicht das Umrüsten ihrer Heizungen bezahlen, entschied das Landesgericht Nordrhein-Westfalen.
Die Energiehilfe für ehemalige Bergleute durch ihren ehemaligen Arbeitgeber ist ausreichend, er muss ihnen nicht das Umrüsten ihrer Heizungen bezahlen, entschied das Landesgericht Nordrhein-Westfalen.