Die Geschichte der Grundrechtseinschränkungen während der Corona-Pandemie wird heute zumeist so erzählt, dass die Regierung im Frühjahr vergangenen Jahres eine Notwendigkeit gesehen hat, schnell zu handeln und Rechte wie Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, die Freiheit von Kunst und Kultur und andere einzuschränken, um das Recht auf Gesundheit zu wahren, kombiniert mit der Notwendigkeit, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. In dieser Einschätzung sind sich Befürworter und Kritiker der Maßnahmen sogar weitgehend einig – Uneinigkeit besteht darin, ob die Maßnahmen tatsächlich notwendig waren, ob sie angemessen waren und ob sie schnell genug wieder zurückgenommen werden. Von Jörg Phil Friedrich.
Einige Kritiker vermuten, dass die Regierung die sich bietende Gelegenheit genutzt hat, um wenigstens probeweise einmal herauszufinden, wie weit man mit Grundrechtseinschränkungen gehen könnte, um diese Mittel dann auch für andere Situationen – Stichwort Klimawandel – zur Verfügung zu haben. Zudem befürchten Maßnahmenkritiker auch, dass Maßnahmen nicht so zügig wie möglich wieder zurückgenommen werden, sodass etwa mit Verweis auf das mögliche Wiederaufflammen der Pandemie im Herbst das Demonstrationsrecht weiter eingeschränkt bleiben könnte, obwohl aus gesundheitspolitischer Sicht dafür kein Grund mehr besteht – falls er überhaupt je bestanden hat, denn die Befunde über die Möglichkeit, sich im Freien, an der frischen Luft, mit Corona zu infizieren, sprechen seit längerem eher dafür, dass Demonstrationen keine Gefahr darstellen.

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