Kommunen in Nordrhein-Westfalen sollen ab 2025 unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien einführen dürfen. Wirtschaftsvertreter warnen vor der Verschlechterung des Standorts NRW.
Kommunen in Nordrhein-Westfalen sollen ab 2025 unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien einführen dürfen. Wirtschaftsvertreter warnen vor der Verschlechterung des Standorts NRW.