2018 hat die Goethe-Universität eine rechtsaufsichtsrechtliche Verfügung gegen den Allgemeinen Studierendenausschuss erlassen, das der Studentenvertretung untersagte, allgemein politische Äußerungen zu tätigen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat nun bestätigt, dass dieses Verbot rechtens war.