2018 hat die Goe­the-Uni­ver­si­tät eine rechts­auf­sichts­recht­li­che Ver­fü­gung gegen den Allgemeinen Studierendenausschuss erlassen, das der Stu­den­ten­ver­tre­tung untersagte, all­ge­mein po­li­ti­sche Äu­ße­run­gen zu tätigen. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Frank­furt am Main hat nun­ be­stä­tigt, dass dieses Verbot rechtens war.

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