Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Raue hat ihr Einverständnis verweigert, ihre Einnahmen aus dem Schwärzungsauftrag der RKI-Files offenzulegen. Deshalb will das RKI die entsprechende Anfrage eines Rechtsanwalts nicht beantworten. Der sieht sich zu einer Klage „aus eigener Kraft“ nicht imstande.

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