Die Richterin kam zu der Entscheidung, dass die Schulleitung dem Kind auf dem Schulgelände nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorschreiben dürfe, wie es in dem Bericht heißt:  „Zudem hatte das Gericht entschieden, dass das Kind nun wegen des Urteils nicht in der Klasse isoliert werden dürfe.“ Grundsätzlich wurde durch die Gerichtsentscheidung demnach aber nicht die entsprechende Verordnung gekippt. Für eine solche rechtliche Überprüfung wäre nämlich nicht das Familien- bzw. das Amtsgericht zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte.

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