Das Bundesfinanzministerium will ein Gesetz einführen, mit dem „verdächtige“ Vermögensgegenstände leichter eingezogen werden können – auch ohne Strafverfahren. Offiziell geht es dabei um Geldwäschebekämpfung. Eine Anwältin befürchtet die Aushebelung des Rechtsstaats. Der Polizei geht der Entwurf dagegen nicht weit genug.

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