Der Deutscher schloss Verträge mit einem Schweizer über den Kauf von 1.400 Teakbäumen in Costa Rica. Der Käufer darf den Kauf widerrufen und bekommt sein Geld zurück. Das beschloss der Bundesgerichtshof.
Der Deutscher schloss Verträge mit einem Schweizer über den Kauf von 1.400 Teakbäumen in Costa Rica. Der Käufer darf den Kauf widerrufen und bekommt sein Geld zurück. Das beschloss der Bundesgerichtshof.