Acht Jahre nach dem Teileinsturz einer im Bau befindlichen Autobahnbrücke hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen einen von zwei Ingenieuren aufgehoben. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Acht Jahre nach dem Teileinsturz einer im Bau befindlichen Autobahnbrücke hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen einen von zwei Ingenieuren aufgehoben. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.