Wenn sich der 16-jährige Tom als Lisa fühlt, kann er im Rahmen des aktuellen Selbstbestimmungsgesetzes unproblematisch die Einträge beim Standesamt ändern lassen und sich Behandlungen zur Geschlechtsanpassung unterziehen. Den niedrigen Hürden will der Deutsche Ärztetag ein Riegel vorschieben. Er fordert eine Nachschärfung des Gesetzes.

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