Das Oberverwaltungsgericht in Münster wird am Montag das Urteil im Verfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz verkünden. Im Kern geht es um die Frage, ob die AfD weiterhin als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ geführt werden darf. Das wurde in einem umfangreichen und kontroversen Verfahren in den letzten Monaten verhandelt.

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