Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied im Falle eines Trennungskindes, dass es nicht in ein Heim gegeben werden darf, weil die Mutter es negativ gegen den Vater beeinflussen könnte.
Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied im Falle eines Trennungskindes, dass es nicht in ein Heim gegeben werden darf, weil die Mutter es negativ gegen den Vater beeinflussen könnte.