Anlässlich der Löschung eines kurz zuvor vorgestellten Videos durch YouTube stellt Jens Berger in diesem Beitrag fest, dass „Handlungsbedarf seitens des Staates“ bestehe, wenn das Privatunternehmen mit einem „Quasi-Monopol“ seine gesellschaftliche Aufgabe nicht verfassungskonform erfülle. Es sei ein „handfester Skandal“, wenn die systematische Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit im eigenen Land durch einen US-Konzern „ohne mit der Wimper zu zucken“ hingenommen werde. Danke für die Leserbriefe mit vielen interessanten Eindrücken und Hinweisen. Es folgt eine Auswahl. Zusammengestellt von Christian Reimann.

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