Es ist ein bahnbrechendes Urteil, das ganz neue Maßstäbe setzt – es ist vielleicht sogar ein historischer Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat gegen die Videoplattform YouTube ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt!
