Google hat gegen diese Entscheidung der Berliner Richter Widerspruch eingelegt. In einer anderen Besetzung neigte sich die Kammer heute der Entscheidung zu, dass keine Dringlichkeit geboten sei. Sollte der Richterspruch so fallen, hätte das schwerwiegende Folgen: Damit würde nicht nur die Löschung der „Verwarnung“ durch Youtube wieder rückgängig gemacht (mehrere Verwarnungen führen zu längeren Sperren und schließlich auch zur Sperrung eines Kanals). Es wäre auch ein Signal, dass man in Berlin keine Möglichkeit hat, vor Gericht zeitnah gegen ungerechtfertigte Sperrungen von Youtube vorzugehen. Man müsste sich damit ständig aus Sorge um die Existenz des eigenen Kanals quasi selbst zensieren. Mit fatalen Folgen. Im Falle eines sehr reichweitenstarken Kanals hat die gleiche Kammer am Landgericht Berlin bereits bei der kompletten Sperrung des Kanals die Eilbedürftigkeit verneint. Damit können Jahre vergehen, bevor die Löschung eines Kanals auf dem Gerichtsweg rückgängig gemacht werden kann. Zeitweilige Sperren wären damit realistischerweise nur rückwirkend, und somit völlig wirkungslos aufzuheben. Wie weitreichend die Folgen der abzusehenden Entscheidung wären, wie massiv die Einschnitte in die Grundrechte, warum die Entscheidung so fatal wäre – all das erläutert Steinhöfel hier in seinem exklusiven Interview:  Man gebe damit den sozialen Netzwerken freie Bahn zur Willkür, kurz vor der Bundestagswahl.

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